TALKING POINT auf IBI
Seekrankheit und CEFür die meisten Menschen ist die permanente Schaukelbewegung eines Wasserfahrzeugs um seine Längsachse mehr als unangenehm. Leider kann die Schaukelbewegung im Extremfall zu der gefürchteten Seekrankheit führen. Der Wunsch nach Komfort auf dem Wasser, ob vor Anker oder auf See, ist daher ein Wunsch vieler Besatzungen und ihrer Gäste. Unsere Industrie hat dies früh erkannt und ist dem Problem mit Stabilisatoren begegnet.
Heute stellen wir fest, dass diese Systeme vom Superyachtsektor auf fast den gesamten Bootssektor heruntergetropft sind. Fast alle Hersteller dieser Systeme sind mit eher größeren Einheiten auf den Markt gekommen und haben Schiffe und Megayachten damit ausgerüstet. Dort trifft der Systemhersteller auf viel Platz und genügend Antriebskraft.
Dank der Kundennachfrage und dem hohen Entwicklungsstand der Stabilisatortechnik werden die Einheiten heute immer kleiner und sind deshalb bereits auf mittelgroßen Booten installiert.
Lassen Sie uns sehen, wohin der Trend geht.
So unterschiedlich diese Systeme auch sind, unabhängig von ihrer Kapazität, eines haben sie alle gemeinsam: Es ist immer Strom im Spiel! Zudem sind ihre Steuer- und Antriebseinheiten immer im Rumpf und meist im Maschinenraum installiert.
Warum ist dies ein Problem?
Große Fahrzeuge werden in der Regel von Dieselmotoren angetrieben. Kleinere Fahrzeuge werden dagegen eher von Benzinmotoren angetrieben. Wenn die Rumpflänge des Bootes kürzer als 24 m ist, fällt es unter das Regime der Sportboote-Richtlinie (RCD). Wenn "elektrisch" auf "Benzin" trifft, ist zur Vermeidung von Explosionen immer ein Zündschutz erforderlich!
Obwohl die Stabilisatortechnologie gut entwickelt ist, haben einige Hersteller dieses Problem im Hinblick auf die CE-Zulassung ihrer Produkte nicht erkannt und können kleinere benzinbetriebene Wasserfahrzeuge mit Innenbord- und Heckantrieb mit Stabilisatoren ausrüsten, die nicht entzündungssicher sind.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Bauteile, die einen elektrischen Funken erzeugen könnten, während sie sich einen Raum mit Benzintanks oder Motoren teilen, idealerweise der EN ISO 8846 "Kleine Wasserfahrzeuge - Elektrische Geräte - Schutz gegen Entzündung umgebender brennbarer Gase" in ihrer neuesten Ausgabe entsprechen müssen.
Als so genannte "Anhang II"-Bauteile müssen sie eine eigene CE-Kennzeichnung nach dem RCD haben.
Vorsicht! Manche tun es nicht!